Angriff der USA und Israels auf Iran ist völkerrechtswidrig!
18. Mrz 2026
Als Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich mit Völkerrecht und den internationalen Beziehungen befassen, sind wir besorgt über die Reaktionen der deutschen Politik auf den am 28. Februar 2026 gestarteten Angriff der USA und Israels auf die Islamische Republik Iran. Die bisherigen Stellungnahmen der deutschen Bundesregierung lassen keine klare Verurteilung des völkerrechtswidrigen Vorgehens erkennen und tragen damit zur weiteren Aushöhlung der regelbasierten und institutionellen Ordnung in Europa und der Welt bei.
Der Einsatz militärischer Gewalt gegen den Iran durch Israel und die USA stellt einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot dar.
Da kein bewaffneter Angriff des Irans auf Israel, die USA oder andere Staaten unmittelbar bevorstand, ist die Gewaltausübung nicht durch das Recht auf Selbstverteidigung gerechtfertigt. Zum Zeitpunkt des Angriffs durch die USA befanden sich die US-amerikanische und die iranische Regierung noch in Verhandlungen über das iranische Atomprogramm, und es fehlen Belege dafür, dass die Herstellung und der Einsatz einer Atombombe oder anderer Waffen imminent waren.
Auch die beispiellosen Gräueltaten der iranischen Regierung an der eigenen Bevölkerung rechtfertigen die Raketen- und Bombenangriffe durch die USA und Israel auf Ziele im Iran nicht. Zwischenstaatliche Einsätze von Waffengewalt als Reaktion auf gravierende Menschenrechtsverstöße und humanitäre Notlagen können nur durch Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen autorisiert werden. Eine Berufung auf das umstrittene Instrument der humanitären Intervention in Ausübung einer Schutzverantwortung auch ohne UN-Mandat kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Art der Durchführung der Angriffe und die Auswahl der Ziele offensichtlich nicht der Verbesserung der humanitären Situation der iranischen Bevölkerung dienen. Weder die USA noch Israel haben sich durch Anrufung des Sicherheitsrats oder der Generalversammlung um ein multilaterales Vorgehen bemüht.
Die Bundesregierung hat der Rechtswidrigkeit dieses Angriffs bei der Entscheidung über die Nutzung von Militärbasen auf deutschem Territorium Rechnung zu tragen, um nicht Gefahr zu laufen, sowohl das Völkerrecht als auch das Grundgesetz zu verletzen.
Die historische Verantwortung Deutschlands sowie die daran anknüpfende Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes verpflichten die Bundesregierung, völkerrechtliche Grundnormen als Grundlage deutscher Außenpolitik zu respektieren und zu stärken. Das Gewaltverbot ist die notwendige Bedingung einer friedlichen Welt und damit nicht verhandelbar. Internationale Kooperation, globale Governance, sowie transnationale wirtschaftliche Transaktionen basieren auf dem allseitigen Vertrauen in seine Einhaltung.
Nur eine prinzipiengeleitete Außenpolitik kann die Grundlage dafür bieten, dass das Völkerrecht in Zukunft auch von anderen Staaten eingefordert werden kann (bspw. in der Forderung nach Sicherheit und Souveränität der Ukraine und Grönlands). Wenn Drittstaaten die Einforderung von internationalen Rechtsnormen durch die deutsche Bundesregierung als selektiv wahrnehmen, kann dieser Eindruck von Doppelstandards zukünftige Abmachungen und vertrauensvolle Zusammenarbeit unterminieren.
Langfristig ist es daher nicht nur moralisch und rechtlich geboten, sondern auch im Eigeninteresse Deutschlands, auf einer regelbasierten Ordnung zu bestehen und entsprechend zu handeln. Wir fordern daher eine Rückkehr zur Grundlage der deutschen Außenpolitik, die auf der UN-Charta und dem Grundgesetz basiert sowie eine Verregelung und Verrechtlichung der internationalen Beziehungen anstrebt.