Bundeswehrgesetz zum Teil verfassungswidrig
12. Mrz 2026
Ein breites
Bündnis aus 200 Kläger*innen, zu denen auch der pax christi Diözesanverband
München und Freising zählt, hat vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof
einen bedeutenden Teilerfolg erzielt. Das Gericht erklärte einen zentralen
Passus des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern für verfassungswidrig.
Damit wurde der gesetzliche Versuch gestoppt, Hochschulen zur Zusammenarbeit
mit Einrichtungen der Bundeswehr zu verpflichten – ein Eingriff, der nach
Auffassung des Gerichts gegen die Wissenschaftsfreiheit sowie gegen
grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verstößt.
Darüber hinaus wurde im Verfahren deutlich, dass der Freistaat Bayern mit dieser
Regelung auch seine Zuständigkeiten überschritten hatte. Fragen der
Organisation und Aufgaben der Bundeswehr liegen grundsätzlich im
Verantwortungsbereich des Bundes.
Das Urteil kann aber nur als Teilerfolg gewertet werden, da das Gericht die Verpflichtung der Schulen zu Auftritten von Jugendoffizier*innen der Bundeswehr weiterhin zulässt.
Das Kläger*innenbündnis kündigte an, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nun gemeinsam auszuwerten und weitere Schritte zu beraten.
Dabei geht es insbesondere um die Frage,
- wie an Hochschulen das Recht der Wissenschaftler*innen ausschließlich zivile Forschung zu betreiben besser geschützt und gestärkt werden kann und